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   BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22   

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https://dejure.org/2023,9033
BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,9033)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2023 - 3 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,9033)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2023 - 3 StR 398/22 (https://dejure.org/2023,9033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen (gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Tatbeteiligter; Kennzeichnung im Urteilstenor; Mitverfügungsgewalt; transitorischer Besitz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im Verfahren über Bandeneinbruchserie bestätigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Dieser enge objektive und subjektive Zusammenhang begründet die Annahme natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 587/67, GA 1969, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 239/16, juris Rn. 51).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Dieser enge objektive und subjektive Zusammenhang begründet die Annahme natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 587/67, GA 1969, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 239/16, juris Rn. 51).
  • BGH, 19.03.2019 - 3 StR 2/19

    Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung (Versuch;

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Ebenfalls im Wege der Schuldspruchberichtigung kann hinsichtlich der Taten zu Ziffern 3, 5 und 10 der Urteilsgründe klargestellt werden, dass der Angeklagte des (gegebenenfalls versuchten) schweren Wohnungs (einbruch)diebstahls schuldig ist (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 2/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Dem Tatbeteiligten kam allenfalls "transitorischer Besitz" zu (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, juris Rn. 22).
  • BGH, 06.09.2022 - 3 StR 451/21

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Ausschluss bei Erlöschen des Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    "Vom Ausspruch über eine gesamtschuldnerische Haftung abgesehen, weist die Einziehungsanordnung keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (vgl. aber zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - 3 StR 451/21, Rn. 3).
  • BGH, 07.06.2022 - 4 StR 31/22

    Ergänzung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Nach alledem bedarf der Ausspruch der Ergänzung dahin, dass der Angeklagte im Umfang von 32.941,32 Euro als Gesamtschuldner haftet; die individuelle Benennung des jeweiligen Gesamtschuldners ist wiederum nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2022 - 4 StR 31/22, Rn. 3).
  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 223/18

    Verfügungsgewalt über den für die Tat gezahlten Lohn als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    So hat das Landgericht dem Ausspruch lediglich den beim Angeklagten verbliebenen Anteil zugrunde gelegt, weshalb er in dieser Höhe von den weiteren Tatbeteiligten keinen Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB beanspruchen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 5 StR 223/18, juris).
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 587/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls - Anforderungen an das

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22
    Dieser enge objektive und subjektive Zusammenhang begründet die Annahme natürlicher Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1967 - 1 StR 587/67, GA 1969, 92; vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16, NStZ-RR 2016, 274, 275; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 239/16, juris Rn. 51).
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